Das sind die häufigsten Mängel bei Immobilienverwaltern: unkorrekte Buchführung (76 Prozent) Instandhaltungs- und Sanierungsstau (75 Prozent) nicht umgesetzte Beschlüsse der Eigentümer (68 Prozent) die Missachtung gesetzlicher Auflagen (57 Prozent) juristisch fehlerhafte Beschlussfassung (52 Prozent) fehlende Abrechnungen (48 Prozent) Mängel bei der Beschlusssammlung (35 Prozent). Für wechselwillige Eigentümergemeinschaften ist es mittlerweile…
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